büro ASN


Andrea Srugies-Neureuther
Diplom-Geographin

Brauhausstraße 20
06642 Kaiserpfalz OT Allerstedt

Telefon / Fax: 03 46 72 - 68 82 84

E-Mail: info@b-asn.de




Das Unternehmensprofil von büro ASN

Nahezu jedes geplante Projekt und (Bau-)Vorhaben im Außenbereich aber auch Bauleitpläne in Siedlungsinnenbereichen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genehmigungs- bzw. planfeststellungsbedürftig. Ebenso benötigt der Bergbau entsprechende bergrechtliche Zulassungen. Der Vorhaben- und Projektträger ist dabei verpflichtet, den Genehmigungsbehörden wahrheitsgemäße, formal vollständige und fachlich fundierte Aussagen zum Vorhaben oder Projekt als Grundlage der behördlichen Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch immer die Darlegung von möglichen Auswirkungen des Vorhabens oder Projektes auf Natur und Landschaft.

Auf Grundlage nationalrechtlicher Bestimmungen werden von den Behörden regelmäßig Eingriffsregelungen, sogenannte Landschaftspflegerische Begleitpläne, sowie Erklärungen zur Verträglichkeit bezüglich geschützter Teile von Natur und Landschaft gefordert. Mit der „neuen“ Naturschutzgesetzgebung auf Basis europäischer Richtlinien kommt zunehmend auch dem „besonderen Artenschutz“ und dem Schutz im Rahmen des Netzes „Natura 2000“ eine erhebliche Bedeutung zu.

büro ASN bietet umfangreiche, spezifische Beratungs- und Gutachterleistungen in diesem ökologischen Zusammenhang an. Das Leistungsportfolio erstreckt sich dabei auf den Gesamtbereich der notwendigen Gutachterleistungen im Bereich Arten- und Naturschutz. Um das breite und fachlich anspruchsvolle Aufgabenspektrum effektiv bearbeiten zu können, arbeitet büro ASN in einem Netzwerk mit unterschiedlichen Spezialisten zusammen, die über jeweils langjährige Berufs- und Praxiserfahrungen verfügen und aufgabenpezifisch einbezogen werden können.

Der zielführende Lösungsansatz wird dabei in einer frühzeitigen und umfassenden Konfliktvermeidung und -minimierung mit den Belangen von Natur und Landschaft gesehen, natürlich immer unter Beachtung der Machbarkeit. Obligatorisch ist eine persönliche, fundierte Beratung und Unterstützung des Vorhaben- und Projektträgers, auch im behördlichen Abstimmungsprozess. Das unabdingbare Ziel ist hierbei das Erlangen von Planungs- und Rechtssicherheit für die betrachteten Vorhaben und Projekte.

Auf Grundlage der landschaftsökologisch spezialisierten Geographie anerkennt büro ASN dabei in besonderem Maße die Komplexität der realen Welt. Die Wirkzusammenhänge und Wechselwirkungen innerhalb der betrachteten Ökosysteme stehen deshalb im besonderen Fokus des Arbeitsansatzes, so dass von vornherein formale Verfahrensfehler ausgeschlossen werden.

Ein besonderes Bewusstsein wird darauf gelegt, dass die Landschaften in Mitteleuropa Kulturlandschaften sind, die vom Menschen genutzt, verändert und geprägt werden. Der Mensch ist Bestandteil dieser vielfältigen Ökosysteme und soll es auch bleiben.